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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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1.     Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar- und Ausbildungsveranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner(in), nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2.     Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet fachspezifische Ausbildungen und Fortbildungsseminare im tiernaturheil-kundlichen Bereich an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Die Ausbildungen und Seminare des Veranstalters sind professionelle Aus- und Weiterbildungsseminare und dienen der beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer.

 

3.     Zustandekommen des Seminarteilnahmevertrags/Ausbildungsteilnahmevertrags

3.1  Ein wirksamer Vertrag über die Teilnahme an einem Seminar/an einer Ausbildung kommt erst mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die AnimalMotionAcademy (i.F. als "Ausbildungszentrum" bezeichnet) beim Seminarteilnehmer/Ausbildungsteilnehmer (i.F. als "Teilnehmer" bezeichnet) zustande.

3.2   Die Anmeldebestätigung kann per Postsendung oder E-mail erfolgen.

 

4.     Termine

4.1   Sofern besondere betriebliche Umstände, wie z.B. Krankheit des Dozenten, Wegfall des Kursraumes, unzumutbare Wetterbedingungen etc. es erfordern, ist das Ausbildungszentrum berechtigt, den Beginn eines Seminars/einer Ausbildung um bis zu 3 Monate zu verschieben.

4.2  Die Teilnehmer sind über eine Terminverlegung und den neuen Termin unverzüglich zu unterrichten.

4.3  Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder dieser Termin wegen besonderer betrieblicher Umstände erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien zur Stornierung des Vertrages befugt. Das Ausbildungszentrum wird den Teilnehmern unverzüglich über den endgültigen Wegfall des Seminars/der Ausbildung bzw. des Ausbildungsmoduls informieren und gezahlte Beiträge erstatten.

4.4   Bereits empfangene Leistungen sind in diesem Fall zurückzugeben oder zu erstatten.

4.5  Soweit die für das Seminar/die Ausbildung geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein besonderer betrieblicher Umstand, der das Ausbildungszentrum berechtigt, entsprechend den Sätzen 1-3 zu verfahren. Auch in diesem Fall werden etwaige schon entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet.

4.6  Bei den Ausbildungen, die mit einer Prüfung enden, ist eine Anwesenheitspflicht generell an mind. 75 % der ausgeschriebenen Unterrichtstage Plicht. Eine Ausnahme hiervon bildet die Ausbildung zur Physiotherapie für Hunden bei Sabine Harrer. Hier beläuft sich die generelle Anwesenheitspflicht auf 85 %.

 

5.     Haftung / Kündigung

5.1  Das Ausbildungszentrum schließt als Seminarveranstalterin/Ausbildungsveranstalterin jegliche Haftung gegenüber den Teilnehmern aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5.2  Soweit der Teilnehmer während der Dauer des Seminars/der Ausbildung auf Empfehlung des Ausbildungszentrums in einem Hotel, einer Pension oder einem Privatquartier untergebracht ist, scheidet jegliche Haftung des Ausbildungszentrums für die Unterbringung aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt.

5.3  Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte sowie andere Schlechtleistungen im Rahmen der Unterrichte durch die Seminar-/Ausbildungsdozenten übernimmt das Ausbildungszentrum keine Haftung.

5.4   Der Wechsel eines Dozenten stellt keinen Mangel des Seminars/der Ausbildung dar.

5.5  Ein solcher Wechsel berechtigt auch nicht zur Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Schadenersatz oder Minderung der Teilnahmegebühr.

5.6  Starkes unterrichtsstörendes Verhalten kann zur außerordentlichen Kündigung und zur Schadensersatzverpflichtung führen.

5.7  Die Befolgung der Hausordnung des Ausbildungszentrums ist für die Teilnehmer der Fortbildungen verpflichtend.

5.8. Bei einer Kündigung während der laufenden Ausbildung, nach Ablauf des 14-tägigen Rücktrittsrecht, kann der Student / Teilnehmer keine Rückzahlung des in Rechnung gestellten Betrags verlangen. 

5.9. Erfolg eine Kündigung des Studenten / Teilnehmers seinerseits aufgrund beispielsweise privater Vorfälle, kann hier keine Rückerstattung des vertraglich vereinbarten Betrags erfolgen. Der Student / Teilnehmer ist verprflichtet, den Gesamtbetrag, bzw. die offenen Raten fristgerecht zu begleichen.  

 

6.     Umfang der Seminarkosten/Ausbildungskosten/Verzugskosten

6.1  Der vereinbarte Seminarpreis/Ausbildungspreis beinhaltet lediglich das Recht zur Teilnahme am Seminarunterricht/Ausbildungsunterricht und zum Erhalt der Lehrunterlagen des Seminars bzw. der Ausbildung.

6.2  Weitergehende Lehrmittel, die Verpflegung und Unterbringung/Übernachtung der Teilnehmer während der Weiterbildung sowie evtl. anfallende Reisekosten sind darin nicht beinhaltet.

6.3  Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.4   Das Ausbildungszentrum kommt dem Wunsch des Teilnehmers nach Stornierung eines Seminars oder einer Ausbildung unter der Voraussetzung nach, dass ein „Teilnehmerersatz“ gestellt wird. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 50,-- für Seminare und EUR 250,-- für Ausbildungen erhoben. Im Falle der Umbuchung eines Seminars wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50,-- für Seminare und EUR 100,-- für Ausbildungen erhoben. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers entfällt hier. Sollte aufgrund einer gewünschten Umbuchung die Teilnehmerzahl des ursprünglichen Seminars zu gering werden, ist eine Umbuchung nicht möglich.

 

7.    Versicherung

7.1  Insofern Sie an der Ausbildung bzw. am Seminar zu beruflichen Zwecken teilnehmen, wird je Monat der Fortbildungsdauer ein Versicherungsbeitrag in Höhe von EUR 5,-- vom Ausbildungszentrum erhoben und an die Berufsgenossenschaft (VBG) abgeführt.

7.2  Durch die Zahlung dieses Beitrags sind Sie während der Fortbildungsdauer umfangreich versichert (siehe www.vbg.de)

7.3  Wird die Ausbildung bzw. das Seminar aus privaten Gründen absolviert, wird kein Versicherungsbeitrag erhoben.

7.4  Bei Ermangelung einer bei Ausbildungsbuchung / Seminarbuchung vorliegenden Weisung zum privaten bzw. beruflichen Zwecke wird das Ausbildungszentrum zum Zwecke des größtmöglichen Versicherungsschutzes den Seminarteilnehmer bzw. Auszubildenden pflichtversichern und den Beitrag berechnen. Eine Rückgewähr des Beitrags ist dann nicht mehr möglich, da dieser an die Versicherungsgesellschaft abgeführt wird.

7.5  Hunde dürfen nach Absprache mit Studienleitung mitgebracht werden. Sie müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

8     Allgemeine Teilnahmebedingungen

8.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Fortbildung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Fortbildung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen. Die Ausbildungsgebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

8.2   Der Seminarleiter/Dozent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Fortbildung weisungsbefugt.

8.3   Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einer Fortbildung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Jeder Teilnehmer sollte vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

8.4   Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

8.5   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen.

8.6   Vor der Fortbildung muss der Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmers informiert werden, welche die Teilnahme beeinträchtigen könnten oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern, so dass alle Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können.

8.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen.

8.8   Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

 

9.     Prüfung

9.1  Eine Ausbildung wird mit einer Prüfung durch den/die Dozent/en des Ausbildungszentrums abgeschlossen und durch ein Zertifikat bestätigt. Die Prüfung ist fester Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Wird die Ausbildung ohne Prüfung beendet oder nach nicht bestandener Prüfung abgeschlossen, wird dies von uns auf einer Teilnahmebestätigung so vermerkt. Bei Streitigkeiten, ob der Teilnehmer die Abschlussprüfung bestanden hat, entscheiden unabhängige Dozenten als Schiedsgericht. 

9.2   Die Teilnahme an einer Fortbildung wird Ihnen bestätigt (Teilnahmebestätigung)

 

10.   Verschwiegenheitspflicht

10.1 Der Veranstalter verpflichtet sich während der Dauer einer Ausbildung und auch nach deren Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich Dritter, zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind. Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Ausbildungsteilnehmer ist ausgeschlossen.

 

11.   Haftung

11.1 Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen während der Ausbildung und haften uneingeschränkt für die durch Sie verursachten Schäden. Insbesondere sind Sie in jedem Stadium der Seminar-Übungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass Sie weder sich selbst noch Dritte schädigen. Das Vorhandensein einer privaten Haftpflichtversicherung ist geboten.

12.   Schlussbestimmungen

12.1 Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die wegfallende Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung, die der Zweckbestimmung der ungültigen Bestimmung entspricht, ersetzt.

12.3 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

 

Stand 25.02.2021

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